Allgemeine Geschäftsbedingungen von Via Kirgisia (AGB)

Via Kirgisia Tours (im Folgenden kurz: Via Kirgisia) bietet die Organisation und Führung von Reisen auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an.

Soweit aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher Geschlechter.

1. Zustandekommen des Reisevertrages

1.1 Mit seiner Anmeldung zur Reise, bietet der Kunde Via Kirgisia den Reisevertragsabschluss verbindlich an. Dieses Angebot bezieht sich auf ein festes Reiseprogramm, auf die vorangegangene Beratung und ergänzende Informationen von Via Kirgisia für die Reise.

1.2 Die Anmeldung und Buchung kann nur schriftlich per Brief oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet-Kontaktformular) erfolgen.

1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Via Kirgisia zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Via Kirgisia dem Kunden jedoch eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.

1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Sollte dies im Einzelfall nicht gewünscht sein, können die Anmeldungen für eine gemeinsame Reise durch mehrere Personen oder Personengruppen erfolgen, die dann eigene Annahmeerklärungen erhalten.

2. Bezahlung

2.1 Dem Kunden wird zunächst der Sicherungsschein übergeben. Erst im Anschluss werden Via Kirgisia und eventuelle Reisevermittler vor Beendigung der Reise Zahlungen auf den Teilnahmepreis fordern oder annehmen.

2.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Teilnahmepreises binnen 7 Kalendertagen zur Zahlung fällig.

2.3 Die Restzahlung wird spätestens 5 Kalendertage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht abgesagt wurde.

2.4 Bei Buchungen, die weniger als 5 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Teilnahmepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5 Die Teilnehmer übernehmen stets selbst alle Kosten für die Übernachtungen, Verpflegung und die Transfers bei An- und Abreise und während der Reise. Diese

Kosten sind nicht Bestandteil des an Via Kirgisia zu zahlenden Teilnehmerpreises.

Sämtliche Übernachtungsmöglichkeiten, die Via Kirgisia ggf. aufzeigt, haben nur Vorschlagscharakter und, falls vom Teilnehmer nicht anders gewünscht, wird Via Kirgisia diese im Namen des Teilnehmers anfragen. § 651b Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

2.5. Leistet der Kunde eine Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Via Kirgisia berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten, und den Kunden mit Rücktrittkosten gemäß Ziffer 5.3 zu belasten.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in dem jeweiligen Detailprogramm zur Reise und der individuellen Buchungsbestätigung von Via Kirgisia an den Teilnehmer.

3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Via Kirgisia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.3 Hiervon ausgenommen sind Änderungen auf Wunsch des Kunden, die von Via Kirgisia realisiert werden können und umgesetzt werden.

3.4 Via Kirgisia ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Reiseänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme zu informieren.

3.5 Im Fall einer erheblichen Änderung des Reiseprogramms ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Via Kirgisia über die Änderung der Reiseleistung gegenüber Via Kirgisia durch Erklärung seines Rücktritts geltend zu machen. Soweit dies gemäß Ziffer 1.4. nur einen Anteil der an der Reise beteiligten Kunden betrifft, können dadurch Kosten-änderungen für die verbleibenden Reisenden entstehen, die zu einer Preisanpassung führen.

4. Umbuchungen

4.1 Ein Anspruch des Kunden gegenüber Via Kirgisia auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Transportmittel nach Vertragsabschluss besteht nicht, soweit nicht im Reiseangebot oder im Reisevertrag gesondert geregelt. Falls eine Umbuchung oder Änderung des Namens möglich ist, und diese auf Wunsch des Kunden vorgenommen wird, erhebt der Via Kirgisia ein Umbuchungsentgelt pro Kunde von EUR 80,-. Zusätzlich fallen für den Kunden ggf. vom Leistungsanbieter in Rechnung gestellte Kosten an, die in diesem Fall dem Kunden nachgewiesen werden.

4.2 Bei Umbuchungen, die eine Verschiebung anderer Leistungen mit sich bringen, werden für die betroffenen Leistungen die unter 4.1 genannten Umbuchungsgebühren berechnet.

4.3 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Via Kirgisia ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Via Kirgisia unter der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt per Brief oder per E-Mail/Kontaktformular zu erklären. In jedem Fall ist dabei zur Wahrung der Eindeutigkeit unsere Referenznummer zu nennen.

5.2 Tritt der Kunde die Reise nicht an oder tritt vor Reisebeginn zurück, verliert Via Kirgisia den Anspruch auf den Teilnahmepreis. Stattdessen kann Via Kirgisia, soweit der Rücktritt nicht von Via Kirgisia zu vertreten ist und nicht durch nachgewiesene höhere Gewalt zustande kam, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und damit verbundene Aufwendungen in Relation zum jeweiligen Teilnahmepreis verlangen.

5.3 Via Kirgisia hat die Entschädigungspauschalen zeitlich gemäß der Zeitspanne zwischen Rücktritt und vertraglich vereinbartem Reisebeginn gestaffelt. Die Höhe der Pauschalbeträge steht in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis, und berücksichtigt üblicherweise ersparte Aufwendungen ebenso wie mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. Die Entschädigung ist nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt gestaffelt:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 % des Teilnahmepreises

59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Teilnahmepreises

29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 75 % des Teilnahmepreises

Ab 14 Tage bis Reiseantrittsdatum: keine Rückerstattung

Dem Teilnehmer bleibt es stets unbenommen, Via Kirgisia bei pauschalierter Berechnung

der Stornierungsentschädigung nachzuweisen, dass Via Kirgisia ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

5.4 Via Kirgisia behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und kann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.

5.5 Das Recht des Kunden, gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5.6 Soweit Flugbuchungen oder andere vermittelte Leistungen von Via Kirgisia im Auftrag des Kunden getätigt wurden, können abweichende Umbuchungs- und Stornobedingungen gelten, welche die pauschalen Stornierungsgebühren aus 5.3 möglicherweise übersteigen und dann bis zur vollen Höhe geltend gemacht werden können.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Via Kirgisia mit ihm ordnungsgemäß vereinbart hat, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, resultiert daraus kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Teilnahmepreises. Via Kirgisia wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen und diese bei Erfolg dem Kunden weitergeben, soweit es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt und einer Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Via Kirgisia behält dabei ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person und Leistung ein.

7. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Rücktritt

7.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Via Kirgisia kann die Abhilfe verweigern, wenn die Mängelanzeige ungerechtfertigt oder die Abhilfe unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

7.2 Der Reisende kann eine Minderung des Teilnahmepreises von Via Kirgisia verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und er den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzeigt.

7.3 Soweit der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt, und daher Via Kirgisia nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §651m noch Schadensersatzansprüche nach §651n geltend machen.

7.4 Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn eine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist und Via Kirgisia innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Im Interesse des Kunden wird hierzu die Schriftform empfohlen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von Via Kirgisia verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7.5 Wird der Vertrag infolge Ziffer 7.4 gekündigt und aufgehoben, behält der Reisende, soweit der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Via Kirgisia nur denjenigen Teil des Teilnahmepreises, der auf in Anspruch genommene sowie zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen entfällt.

7.6. Via Kirgisia kann bis 14 Tage vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn die zur Reise angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, vorausgesetzt, Via Kirgisia hat diese in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung  beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Wanderbeginn dem Teilnehmer die Rücktrittserklärung spätestens zugegangen sein muss, angegeben und in der Buchungs-bestätigung beide Angaben getätigt. Die Mindestteilnehmerzahl liegt vorbehaltlich anderer Angabe bei sechs Teilnehmern.

7.7 Via Kirgisia kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Via Kirgisia hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen durch Via Kirgisia

Via Kirgisia kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung seitens Via Kirgisia die Durchführung oder Fortsetzung einer Reise durch sein Verhalten erheblich erschwert oder unmöglich macht, oder wenn er sich gesetzeswidrig oder in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Via Kirgisia den Anspruch auf den Teilnahmepreis. Dieser Anspruch wird gemindert durch ersparte Aufwendungen sowie etwaige Vorteile, die Via Kirgisia aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, zuzüglich den Via Kirgisia von betroffenen Leistungsträgern gutgeschriebene Beträge.

9. Schadensersatz

9.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Teilnahmepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht:

  • wenn der Reisemangel vom Reisenden selbst oder von einem Dritten verschuldet worden ist, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Reisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist;
  • wenn das Auftreten des Mangels für Via Kirgisia nicht vorhersehbar oder vermeidbar war;
  • im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von Via Kirgisia direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, sportliche Ertüchtigung etc.);
  • wenn der Mangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden ist;
  • wenn der Mangel auf höhere Gewalt zurück zu führen ist.

9.2 Haftungsbeschränkung:
Die Haftung von Via Kirgisia für Schäden, die nicht Körperschäden sind, erstreckt sich bis zum dreifachen Teilnahmepreis je Reisendem und Reise, wobei die entstandenen Schäden durch den Reisenden nachzuweisen sind. Gelten für die betroffene Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Via Kirgisia gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Möglicherweise darüber hinaus gehende gesetzliche Ansprüche, z.B. im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen, bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.3 Für alle gegen Via Kirgisia gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt.

9.4 Via Kirgisia haftet nicht für Leistungsminderungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Museumsbesuche, Ausflüge, Veranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen zum vereinbarten Ausgangsort und ab dem vereinbarten Zielort der Reise), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise sind.

9.5 Für die Teilnahme an Wanderungen, Sport- und anderen Freizeitaktivitäten und damit einhergehende Risiken trägt der Kunde selbst die Verantwortung. Via Kirgisia haftet grundsätzlich nicht bei Reisebestandteilen mit folgenden Aktivitäten: Bergrettungseinsätze, Canyoning, Reiten, Motorsport, Fahrten in Krisengebiete, Flugzeug- und Helikopterrundflüge, Motorradausfahrten, Klettern sowie Wassersportarten auf und unter Wasser. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Via Kirgisia nur, wenn ihr ein Verschulden trifft. Via Kirgisia empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

9.6 Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Startpunkt der Reise selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Via Kirgisia. Als Anbieter von individuell geplanten Reisen wird Via Kirgisia nach Kräften bemüht sein, durch Verspätungen verursachte Kosten so gering wie möglich zu halten.

9.7 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Beanstandungen und Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Sollte der Reisende Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem Personal vor Ort bzw. dem Leistungsträger mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
  • Via Kirgisia empfiehlt dringend, bei Flugreisen entstandene Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Reisegepäck und Gütern unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen, da Fluggesellschaften anderenfalls Erstattungen in aller Regel ablehnen.
  • Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck ist der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Via Kirgisia unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
  • Leistungserbringer vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche irgendwelcher Art anzuerkennen. Dies ist ausschließlich direkten Mitarbeitern von Via Kirgisia gestattet.

10. Reiseunterlagen

Alle Reiseunterlagen werden durch Via Kirgisia spätestens 3 Tage vor Reiseantritt verschickt oder bei Reiseantritt persönlich übergeben. Der Kunde muss Via Kirgisia informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Tagesprogramm oder Ausrüstungsliste) nicht oder aus seiner Sicht nicht vollständig spätestens erhalten hat.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Via Kirgisia wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie die Gesundheit betreffende Formalitäten in Kirgistan oder in einem anderen Reiseland einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa und Unterlagen vor Vertragsschluss nach bestem Wissen informieren.

11.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, insbesondere auch die Zahlung von Rücktrittskosten. Ausgenommen hiervon sind solche Nachteile, die durch eine schuldhafte Falschinformation durch Via Kirgisia bedingt sind. Via Kirgisia haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung Kirgistans, soweit die Visa vorab beantragt werden.

11.3 Zoll- und Devisenvorschriften sind in jedem Fall zu beachten. Der Kunde ist angehalten, sich diesbezüglich sowohl bezüglich des Ziellandes als auch bezüglich seines Heimatlandes genau zu informieren und die Vorschriften unbedingt zu befolgen.

11.4 Je nach globaler Gefährdungslage werden zum Teil bestimmte Impfzeugnisse verlangt, zum Teil sind diese auch deutschen Behörden bei der Rückkehr vorzuweisen. Der Kunde ist angehalten, sich diesbezüglich gut zu informieren und die erforderlichen Impfungen vor der Reise rechtzeitig durchführen und dokumentieren zu lassen.

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Via Kirgisia zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich ist. Via Kirgisia hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der EU-DSGVO ein. Der Kunde hat demnach zu jeder Zeit das Recht, über seine gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen, sie ändern oder unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen löschen zu lassen.
Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach einer zuvor vom Kunden erklärten ausdrücklichen Einwilligung. Mit einer Nachricht an die auf unserer Homepage genannte Email- oder postalische Adresse kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für diese Zwecke widersprechen. Via Kirgisia gibt die Daten des Kunden an unberechtigte Dritte grundsätzlich nicht weiter.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter https://via-kirgisia.com/datenschutz zu finden.

Mit einer Nachricht an info@via-Kirgisia.com kann der Teilnehmer der Nutzung

oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

 

  1. Urheberrechte

Alle von Via Kirgisia den Teilnehmern der Reise zur Verfügung gestellte Dokumente, wie etwa das Tagesprogramm, die Leistungsbeschreibung, die Sicherheitsbelehrung, die Ausrüstungsliste, die Landkarten und Satellitenbilder sind vertraulich zu behandeln und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für den privaten Zweck der Reise vom Teilnehmer verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch eine Veröffentlichung, Veränderung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, der Teilnehmer erhält nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Dokumenten und Daten für den Vertragszweck der Wanderung. Dies betrifft auch die Streckenführung der einzelnen Wander-Etappen, die den Teilnehmern evtl. durch persönliche GPS-Aufzeichnung oder von Via Kirgisia oder dem beauftragten vom Wanderleiter zur Verfügung gestellten Landkarten (in Papierform oder digitaler Form), sowie Satellitenbilder. Weiterhin betrifft dies auch Bilder von der Reise und weitere Informationen, die Via Kirgisia den Teilnehmern nach der Wanderung z.B. an einem Bilderabend in Form eine CD, über eine Dropbox oder per Email zur Verfügung gestellt hat. Eine Veröffentlichung, Veränderung und Vervielfältigung dieser Daten, in welcher Form auch immer, weder in Buchform noch im Internet, sowie die Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt.

14. Reiseversicherungen

Wir empfehlen dem Reisenden den Abschluss einer Reiserückstritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Leistungen sind im Teilnahmepreis nicht eingeschlossen. Wir vermitteln jedoch auf Wunsch Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs.8/1 Gewerbeverordnung (GewO). In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die mit einem Reiseabbruch in Verbindung stehenden Kosten in der Regel nicht von Reiserücktrittskostenversicherungen gedeckt werden.

Etwaige Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern können bei der Beschwerdestelle eingebracht werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon 0800 3696000
Fax 0800 3699000
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de

15. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Via Kirgisia findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

16. Gerichtsstand

15.1 Der Kunde kann Via Kirgisia nur am Firmensitz verklagen.

15.2 Für Klagen von Via Kirgisia gegen den Kunden ist in der Regel der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

15.3 Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Firmensitz von Via Kirgisia vereinbart.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame Klauseln ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der unwirksamen Klausel am nächsten kommen.

18. Verjährung

Vertragliche Ansprüche verjähren gemäß §651j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

19. Reiseveranstalter:

Via Kirgisia Tours
Inh. Gulaim  Ebenhoch
Fasanenstraße 61
85591 Vaterstetten

Kontoverbindung: Kreissparkasse München Starnberg/Ebersberg,
IBAN DE07 7025 0150 0029 5612 55

Stand Februar 2022